Bundesregierung plant Betriebsrente‑Förderung für KMU
ein starker Baustein für die Altersvorsorge
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II) beschlossen. Ziel: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stärker in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einbinden und Arbeitnehmer besser absichern.
Was bringt die Reform konkret?
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Bessere Zugänge für nicht tarifgebundene Unternehmen
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Höhere staatliche Förderung für Geringverdiener
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Mehr Flexibilität bei Kapitalanlagen
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Einfachere Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel
Diese Maßnahmen sollen nicht nur den Aufbau zusätzlicher Altersvorsorge stärken, sondern auch die Attraktivität der bAV für Betriebe und Beschäftigte erhöhen.
Warum ist das für KMU besonders interessant?
KMU haben oft nicht die Ressourcen, um eigene Versorgungswerke aufzubauen. Die Reform nimmt hier Hürden: durch standardisierte Modelle, bessere Förderung und mehr Rechtssicherheit. So wird bAV einfacher, günstiger und planbarer – und damit zu einem echten Wettbewerbsvorteil im Kampf um Fachkräfte.
ARD-Beitrag zum Thema
In der Tagesschau wurde das Thema ebenfalls aufgegriffen. Den Beitrag finden Sie hier:
🎥 Video ansehen: Bundesregierung will Betriebsrente fördern
Fazit
Das BRSG II ist ein Schritt in die richtige Richtung: Betriebliche Altersvorsorge soll kein Privileg großer Konzerne bleiben. Auch kleinere Betriebe sollen mit überschaubarem Aufwand profitieren können – und damit ihren Beschäftigten langfristig Sicherheit bieten.