Gemäß § 1a) I BetrAVG besteht für Arbeitnehmer ein gesetzlicher Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung. Diese Möglichkeit sollte man unbedingt nutzen und seinen Arbeitgeber im Zweifel aktiv darauf ansprechen, da dieser in der Regel, soweit er hierdurch Sozialabgaben spart, auch noch einen Zuschuss leisten muss oder vielleicht sogar ein eigenes Vorsorgekonzept anbietet.
Grundsätzlich kann man verlangen, dass vom Bruttolohn bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG, in 2025 sind dies 322 € monatlich) umgewandelt werden. Der Beitrag kann aber auch geringer oder, wenn der Arbeitgeber dies zulässt, auch höher ausfallen. Es lohnt sich, ihn hierauf abzusprechen und sich persönlich beraten zu lassen!
Die bAV wird vom Staat kräftig gefördert. So sind die Beiträge hierzu grundsätzlich steuerfrei und in der Regel zu einem großen Teil auch sozialabgabenfrei. Zusammen mit einem Arbeitgeberzuschuss können sich hier enorme Vorteile gegenüber anderen Vorsorgemodellen ergeben. Der genaue Vorteil hängt aber natürlich immer von dem angebotenen Modell des Arbeitgebers ab.
Bei entgeltfreien Zeiten, in denen der Arbeitsvertrag ruht, gibt es meist verschiedene Optionen, was mit dem Vertrag geschehen soll. Je nach Tarif gibt es bestimmte Möglichkeiten, die Beiträge auszusetzen, sie zu stunden und später nachzuzahlen, damit die Versorgung vollständig erhalten bleibt oder die Beiträge, wenn möglich, privat zu tragen. Die beste Wahl ergibt sich immer aus der persönlichen Situation und lässt sich in einer Beratung klären.
Der Vertrag wird Ihnen mit auf den Weg gegeben. Sie haben dann grundsätzlich selbst die Wahl, ob sie ihn beitragsfrei stellen, privat fortführen oder ihn bzw. dessen Wert zum neuen Arbeitgeber mitnehmen möchten. Die bis dahin unverfallbaren Anwartschaften bleiben ihnen also stets erhalten, so dass jeder investierte Euro gut angelegt ist. Was die beste Option ist und welche Möglichkeiten gegeben sind, lässt sich dann individuell klären und schnell umsetzen.
Das kommt ganz auf den bestehenden Vertrag und dessen Bedingungen an sowie auf die Regeln, die das Versorgungskonzept des Arbeitgebers vorgibt. Es ist immer klug, alles einmal überprüfen lassen, damit man die optimale Entscheidung treffen kann. So kann es manchmal tatsächlich empfehlenswert sein, einen vorhandenen Vertrag aufzustocken und in einer anderen Konstellation möglicherweise ratsamer, bessere Konditionen zu nutzen, um die Leistungen zu verbessern.
Ihre Beiträge sind in so einem Fall stets geschützt, da Ihr Vertrag dann auf Sie übertragen wird und sie es damit selbst in der Hand haben, wie Sie ihn weiter nutzen möchten.
Die bAV ist (in der Form der Altersvorsorge) eine Vorsorge für Ihre finanzielle Sicherheit nach dem Renteneintritt. In der Regel wird Ihnen eine lebenslange Rente gezahlt. Sie können sich aber auch entscheiden, auf vorherigen Antrag den gesamten bis dahin angesparten Betrag oder einen Teil davon als Kapital auszahlen zu lassen. Welche Variante sich am meisten lohnt, kann auch kurz vor Ihrem Renteneintritt noch einmal geprüft werden, damit Sie die beste Entscheidung treffen können.
Ja. Hier liegt aber einer der größten Vorteile der bAV. Zwar fallen, wie auf fast alle Leistungen, auch hierauf Steuern (und Sozialabgaben, allerdings mit bestimmten Freibeträgen) an, durch die nachgelagerte Besteuerung sparen Sie aber während der gesamten Beitragsphase bis zum Renteneintritt eine erhebliche Summe und zahlen später in der Regel nochmals deutlich weniger Steuern, weil Ihr persönlicher Steuersatz dann für gewöhnlich erheblich geringer ausfällt.