Die gesetzliche Rente wird im Alter für viele nicht ausreichen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig vorzusorgen – am besten mit Unterstützung des Arbeitgebers. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Ihnen genau das: mehr Sicherheit im Alter, staatlich gefördert und oft mit Zuschüssen vom Arbeitgeber. Nutzen Sie Ihre Rechte – und holen Sie mehr aus Ihrem Gehalt heraus.
Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Die bAV ist eine vom Staat anerkannte Möglichkeit, einen Teil Ihres Bruttogehalts direkt in eine Rentenversicherung umzuwandeln. Das bedeutet: Sie zahlen weniger Steuern und Sozialabgaben – und bauen gleichzeitig eine zusätzliche Rente auf. Viele Arbeitgeber leisten zusätzlich einen Zuschuss, der Ihre Ersparnis enorm erhöht.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch.
Seit 2002 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das heißt: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Möglichkeit zur bAV bieten – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Ab 2019 sind Arbeitgeber zusätzlich verpflichtet, mindestens 15 % Zuschuss zu leisten, wenn sie Sozialabgaben durch Ihre Entgeltumwandlung sparen.
Was passiert bei einem Jobwechsel?
Bei einem Arbeitgeberwechsel kann Ihre bestehende bAV unter bestimmten Voraussetzungen übertragen oder angepasst werden. Wir helfen Ihnen dabei, gern auch im Austausch mit Ihrem neuen Arbeitgeber, die beste Lösung zu finden – ob Weiterführung, Übernahme oder Neuabschluss.
Was wir für Sie
tun können
Wir beraten Sie unabhängig, persönlich und kostenfrei. Gemeinsam prüfen wir Ihre aktuelle Situation, erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden Versorgungssystems – ganz ohne Verkaufsdruck und mit verständlicher Sprache.