bAV zum Jahreswechsel: Wichtige Prüfungen für Arbeitgeber 2026
Beitragsbemessungsgrenze, Arbeitgeberzuschuss & HR-Prozesse jetzt auf den Prüfstand stellen
Mit dem Jahreswechsel steigen wie gewohnt die Rechengrößen in der Sozialversicherung – darunter auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Für Arbeitgeber bedeutet das: Die Grenzwerte für steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung in der bAV verschieben sich. Wer Mitarbeitenden eine Direktversicherung anbietet, muss prüfen, ob die vereinbarten Beiträge noch innerhalb der zulässigen Grenzen liegen. Auch pauschale Festbeiträge sollten ggf. angepasst werden, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
Zuschüsse und Zusagen: Arbeitgeberpflichten strategisch gestalten
Spätestens seit der gesetzlichen Verpflichtung nach § 1a Abs. 1a BetrAVG müssen Arbeitgeber mindestens 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung leisten – sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Oft zeigt sich in der Praxis: Diese Pflicht wird nur formal erfüllt, obwohl attraktivere Zuschussmodelle nicht nur rechtssicher, sondern auch lohnend für die Mitarbeiterbindung wären. Arbeitgeber sollten ihre bAV-Zusagen (feste Beiträge oder prozentuale Dynamik) kritisch prüfen und gegebenenfalls modernisieren. Ziel: Eine rechtlich einwandfreie, aber auch strategisch wirksame bAV-Struktur.
Gehaltsabrechnung, Prozesse & Kommunikation – Zeit für den bAV-Jahrescheck
Neben den finanziellen Aspekten gilt es, auch die technischen und administrativen Prozesse zu überdenken. Stimmt die Umsetzung in der Gehaltsabrechnung? Sind HR-Tools und -Prozesse an die neuen Vorgaben angepasst? Und nicht zuletzt: Haben die Mitarbeitenden über die Änderungen und Potenziale Bescheid bekommen? Der Gesetzgeber verlangt eine transparente Mitarbeiterinformation – auch über freiwillige Zuschüsse oder Chancen zur Optimierung der Altersvorsorge. Ein klarer und verständlicher Informationsfluss stärkt das Vertrauen und erhöht die Teilnahmequote.
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